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Friday29 March 2024

Tochtergesellschaften und Investitonsfonds

Investitionsfonds werden in der Bundesrepublik Deutschland von inländischen und fremdstaatlichen Investmentgesellschaften angeboten:

Deutsche Kapitalanlagegesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

werden determiniert durch das Investmentgesetz (InvG).

Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Erlaubnis mittels der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ebenso die Compliance der legalen Instruktionen und der Vertragsbedingungen kontrolliert. Investmentgesellschaften werden häufig in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ausgeübt; ausführbar ist gleichfalls die Rechtsform der AG.

Trennung von eigenem Vermögen und Sondervermögen: Sobald Sie als Anleger Investitionsanteilscheine einer deutschen Investitionsgesellschaft erstehen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Investitionsgesellschaft, statt dessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, welches von der Investmentgesellschaft verwaltet wird.

Das Sondervermögen soll vom eigenen Kapital der Gesellschaft abgetrennt gehalten werden und haftet keineswegs für Verbindlichkeiten der Kapitalanlagegesellschaft. Ebendiese strikte Trennung dient namentlich der Protektion der Anleger vor Verlust ihrer Gelder vermöge Forderungen Drittplatzierter vis-à-vis der Investmentgesellschaft.

Investitionsaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsdisposition ist die Beschaffung von Aktien von Geldanlageaktiengesellschaften. Satzungsentsprechend determinierter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach der Regel der Fährnismischung. Auch für sie hat Investmentgesetz Validität.

Ausländische Investmentgesellschaften

mögen wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (zum Beispiel Tochtergesellschaften deutscher Kreditinstitute in Luxemburg). Es sind indes oft ebenfalls andere Formen verbreitet. Gemäß des Herkunftslandes mögen große Unterschiede in der gesetzlichen Vorbedingung und der Rechtskonstruktion existieren.

You don`t have to see the whole staircase, just take the first step.

Martin Luther King Jr.

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