Vermögenswert und Liquiditätsfährnis
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Veränderlichkeit
Die Börsennotierungen von Handelspapieren weisen im Zeitintervall Abweichungen auf. Das Maß dieser Schwankungen innert einer bestimmten Periode wird als Wandelbarkeit bezeichnet. Die Berechnung der Unbeständigkeit erfolgt mit Hilfe historischer Daten nach spezifischen statistischen Methoden.
Je höher die Unbeständigkeit eines Wertpapiers ist, desto stärker schlägt die Börsennotierung nach oben und unten aus.
Die Vermögensanlage in Handelspapieren mit einer hohen Wechselhaftigkeit ist letzten Endes unsicherer, aufgrund dessen, dass sie ein höheres Fehlbetragspotenzial mit sich bringt.
Liquiditätsfährnis
Die Zahlungsfähigkeit einer Kapitalanlage beschreibt die Option für den Geldgeber, seine Vermögenswerte jederzeit zu marktgerechten Preisen zu verkaufen. Dies ist typischerweise dann der Fall, wenn ein Anleger seine Wertpapiere veräußern kann, ohne dass schon ein durchschnittlich großer Salesauftrag zu spürbaren Quotationsschwankungen führt und allein auf augenfällig niedrigerem Kursniveau abgewickelt werden kann.
Grundsätzlich sind Weite und Tiefe eines Marktes ausschlaggebend für rapide und problemlose Papiertransaktionen:
Ein Markt hält Tiefe, wenn zahlreiche offene Vertriebsaufträge zu Preisen geradewegs über dem dominanten Preis im Markt vorhanden sind und umgekehrt vielerlei offene Erwerbsaufträge zu Preisen unmittelbar unter dem aktuellen Quotationsniveau. Als weit mag ein Markt bezeichnet werden, wenn diese Aufträge nicht nur zahlreich sind, stattdessen sich darüber hinaus auf hohe Handelsvielheit beziehen.
Angebots- und nachfrageabhängige Zahlungsunfähigkeit
Für Erschwernisse beim Erwerb oder Absatz von Wertpapieren mögen enge und nicht flüssige Märkte verantwortlich sein. In vielen Fällen ereignen sich tagelang Notierungen an der Wertpapierbörse, ohne dass Umsätze sich ereignen. Für jene Wertpapiere existiert zu einer bestimmten Börsennotierung nur Angebot (Briefbörsennotierung) oder nur Nachfrage (Geldkurs).
Unter solchen Umständen ist die Durchführung eines Erwerbs- oder eines Verkaufsauftrages nicht augenblicklich, lediglich in Teilen (Teilabarbeitung) oder nur zu unguten Bedingungen ausführbar. Weiterführend können hieraus höhere Transaktionskosten in Erscheinung treten.