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Friday29 March 2024

Prämisse und Autorisierungskonstruktion bei Investmentfonds

Investmentfonds werden in der Bundesrepublik von inländischen und fremdländischen Investmentgesellschaften angeboten:

Deutsche Investitionsgesellschaften (Kapitalanlagegesellschaften)

unterliegen dem Investmentgesetz (InvG). Zur Initiation des Geschäfts benötigen sie einer Befugnis anhand der zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die ferner die Einhaltung der rechtmäßigen Instruktionen und der Kontraktbedingungen beaufsichtigt.

Kapitalanlagegesellschaften werden mehrheitlich in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) betrieben; machbar ist gleichfalls die Rechtsform der Aktiengesellschaft.

Trennung von eigenem Eigentum und Sondervermögen: Sobald Sie als Anleger Investitionsanteilscheine einer deutschen Investitionsgesellschaft ankaufen, werden Sie kein Mitgesellschafter der Kapitalanlagegesellschaft, stattdessen werden Ihre Einzahlungen einem Fonds (Kapitalanlagefonds) zugeführt, das von der Investmentgesellschaft verwaltet wird.

Das Sondervermögen muss vom eigenen Vermögen der Gesellschaft separat gehalten werden und haftet keineswegs für Außenstände der Kapitalanlagegesellschaft. Solche strikte Abgrenzung dient vor allem der Sicherheit der Finanziers vor Verlust ihrer Gelder durch Forderungen Drittplatzierter gegenüber der Investitiongesellschaft.

Investmentaktiengesellschaft: Eine Sonderform der Fondsanlage ist die Erwerbung von Aktien von Investitionsaktiengesellschaften. Satzungsgemäß festgelegter Unternehmensgegenstand dieser Gesellschaften ist die Disposition und Verwaltung des Gesellschaftsvermögens nach der Prämisse der Risikomischung. Ferner für sie besitzt Investmentgesetz Validität.

Ausländische Kapitalanlagegesellschaften

mögen wie deutsche Investitionsgesellschaften organisiert sein (etwa Tochterfirmen deutscher Kreditanstalten in Luxemburg). Es sind gleichwohl häufig ebenso andere Formen gebräuchlich. Zufolge des Herkunftslandes mögen große Differenzen in der gesetzlichen Prämisse und der Autorisierungskonstruktion bestehen.

Können und Vertrauen sind eine unbesiegte Armee. Herbert

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