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Thursday25 April 2024

Wahlrecht-Namens-und Inhaberaktien

Inhaberaktien

Eigneraktien lauten keineswegs auf den Namen, sondern auf den jeweiligen Eigentümer. Bei Eigneraktien ist ein Eigentumsaustausch ohne besondere Formalitäten machbar.

Namensaktien

Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Aktienbesitzers in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.

Unterdies werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Firma der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Gegenüber der Institution gelten lediglich die eingetragenen Personen als Aktionäre.

Allein diese mögen mithin größtenteils Aktionärsrechte selbst oder vermöge Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktienbesitzer kann von der Institution Information über die zu seiner Person im Aktienregister eingetragenen Daten begehren. Bekanntmachungen zu Hauptversammlungen erhält der Aktieninhaber im Großen und Ganzen unmittelbar von der Institution.

Ein Aktieninhaber ist nicht verpflichtet, sich in das Aktienregister eintragen zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Aktionär, was zur Folge hat, dass er weder Informationen von der Institution noch eine Einladung zur Hauptversammlung erhält. Dadurch verliert er auch sein Wahlrecht.

Der Anspruch auf Zahlung der Dividende ist von der Einschreibung im Aktienbuch keinesfalls abhängig. Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Anteilseigner zum Stichtag (geheißen: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und fördert in Verbindung mit einem elektronischen Ausführungssystem ebenfalls der Abarbeitung von Transaktionen, mithin Käufen und Verkäufen.

Aktien sollen in der BRD stets dann in Form von Namensaktien ausgegeben werden, sowie der Nennbetrag nicht total eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; sonstige Zusatzzahlungen (Rest-, Teilzahlungen) können von der Institution beschlossen werden.

Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien tituliert man Aktien, deren Übermittlung auf einen neuen Aktionär darüber hinaus an die Akzeptanz der Organisation gebunden ist.

Für die in Umlauf bringende Gesellschaft sind vinkulierte Namensaktien somit von Vorteil, als sie die Übersicht über den Aktienbesitzerskreis behält. In der Bundesrepublik Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien demgegenüber nicht oft vor.

A man can succeed at almost anything for which he has unlimited enthusiasm.

Charles M. Schwab

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