Zinsaufschlag und Spezialkonstrukt

Spezialkonstruktionen sind exemplarisch Wertpapieranleihen auf zwei unterschiedliche Aktien (so benannte Two-Asset-Aktienanleihen) oder weiters Knock-in-Aktienschuldverschreibungen. Bei Letzteren ist keineswegs allein die Kursnotierung des Basiswerts bei Fälligkeit für eine Tilgung in Basiswerten maßgeblich, statt dessen außerdem noch eine sonstige Kursbarriere, die der Basiswert im Verlauf der Ablaufzeit erreichen bzw. unterschreiten muss. Ist das nicht der Sachverhalt, wird der Nominalbetrag zurückgezahlt.

Anleihen mit index ausgerichteter  oder aktienkorbeingestellter Verzinsung: Wie nun bei den Aktienobligationen handelt es sich bei Schuldverschreibungen, deren Zins sich an der Entwicklung eines Indizes oder eines Aktienkorbs orientiert, um Fabrikate, die Anleihe- und Aktienprofile miteinander kombinieren.

Während Aktienanleihen eine fixe Zinszahlung gewährleisten, indes ein Wahlrecht des Herausgebers bezogen auf die Prägung und Höhe der Tilgung haben, erlangen Sie als Kunde von Anleihen mit index- oder aktienkorbjustierter Verzinsung eine variable, von der Dynamik eines Index oder des Aktienkorbs abhängige Verzinsung und grundsätzlich einen Rückzahlungsbetrag in Geld am Laufzeitende.

Schuldverschreibungen mit indexorientierter Verzinsung sind Anteilscheine mit einer festen Ablaufzeit, deren Wertdynamik von einem eindeutigen Index abhängt. Die Tilgungsbedin-gungen sehen zum Abschluss der Zeitspanne die Zahlung einer eindeutigen Quote vor, die im Übrigen unter dem Nennbetrag der Anleihe liegen kann.

Die Schuldverschreibungen haben meist über einen Mindestkupon, dessen Höhe typischerweise unter dem Marktzinslevel liegt. Sie weisen im Übrigen fortwährend eine variable Aufschlagsbestandteil auf, deren Ausgestaltung variieret.

Solche Zinskomponente spiegelt die Veränderung des festgelegten Index wider. Dabei kann eine prozentuale Partizipation an der Indexdynamik ebenso designiert sein wie ein Maximum (Cap). Angesichts dieser Konsistenz ist die Höhe des Zinsaufschlags und im Zuge dessen im Übrigen die Wertentwicklung der Anleihe während der Ablaufzeit im Vorhinein nicht erhebbar.