Kapitalanlage und Depotbestand

Überprüfen Sie bei dem Geschäftsabschluss Ihre monetären Verhältnisse darauf, in wie weit Sie zur Zahlung der Zinsen und bei Bedarf kurzfristigen Tilgung des Kredits auch dann in der Lage sind, falls anstatt der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Im Einzelnen existieren im Besonderen folgende Fährnisse:

Wandlung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertwegfall des Depots zufolge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Solvenzmitteln, um die Deckungsabhängigkeit wiederherzustellen und sonstige Kreditkosten zu begleichen (gerade Sollzinsen, die zufolge der beliehenen Handelspapiere nicht gesichert werden);

Veräusserung der Depotwerte mit Schaden, soweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht ausreicht;

Auswertung des gesamten Depotbestands bei Pfandvaluta;

Obliegenheit zur Rückzahlung der Restschulden bei nicht genügender Einnahmen aus der Verwertung des Depots.

 Auch bei einem Anleihendepot ist eine Beleih ung mit Unwägbarkeiten für Sie gepaart: Besonders bei langlaufenden Anleihen mag eine starke Erhöhung des Kapitalmarktzinsniveaus zu Kurseinbußen führen, solcherart dass die kreditgebende Kreditanstalt betreffend Uberschreitung des Beleihungsgefüges andere Sicherheiten von Ihnen nachfordern mag. Wenn Sie diese Sicherheiten nicht vermitteln können, so ist das Geldhaus eventuell zu einem Absatz Ihrer Depotwerte angehalten.

Weiters mögen steuerliche Unwägbarkeiten auf eine Kapitalanlage einwirken: Steuerveranschlagung beim Geldgeber

Als Anleger, welcher auf Marge und Substanzerhaltung ausgerichtet ist, sollten Sie die steuerlichen Behandlungen Ihrer Geldanlage respektieren. Letzten Endes ist der Nettoerwerb für Sie von Wichtigkeit, daraus ergibt sich der Erlös nach Abzug der Steuern.

Kapitalerlöse sind einkommensteuerpflichtig. Machen Sie sich kundig, vor einer Investition, über die steuerliche Behandlung zu Ihrer vorgesehenen Anlage, und vergewissern Sie sich, ob diese Disposition weiters unter dieser abgetrennten Perspektive Ihren privaten Erwartungen genügt.

Hierbei ist Ihr Steuerberater wohl die richtige Anlaufstation. Bitte beachten Sie auch, dass die steuerliche Behandlung bei Kursgewinn und Papiererträgen vom Gesetzgeber abgeändert werden kann.