Kapitalanlage und Kreditzinssatz-Geschäftsbedingungen

Evaluieren Sie bei der Geschäftsabstimmung Ihre ökonomischen Verhältnisse darauf, inwiefern Sie zur Zahlung der Zinsen und bei Bedarf kurzzeitigen Rückzahlung des Kredits auch hernach in der Lage sind, sobald anstelle der erwarteten Gewinne Verluste vorfallen. Im Einzelnen existieren im Besonderen folgende Eventualitäten:

Veränderung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertfortfall des Depots vermöge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Liquiditätsmitteln, um die Deckungsverknüpfung wiederherzustellen und alternative Kreditkosten abzugelten (im Besonderen Sollzinsen, welche vermittels der beliehenen Handelspapiere nicht besichert werden);

Veräusserung der Depotwerte mit Defizit, insoweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht genügt;

Auswertung des vollständigen Depotbestands bei Hinterlegungsreife;

Verbindlichkeit zur Rückzahlung der Restschulden bei nicht ausreichender Einnahmen aus der Nutzbarmachung des Depots.

Auch bei einem Anleihendepot ist eine Beleih ung mit Eventualitäten für Sie verbunden:

Vornehmlich bei langlaufenden Kreditbeanspruchung mag eine starke Progression des Kapitalmarktaufschlagsniveaus zu Kursschaden führen, dermaßen dass die kreditgebende Organisation betreffend Uberschreitung des Beleihungsgefüges übrige Sicherheiten von Ihnen nachfordern kann. Sofern Sie diese Absicherung nicht beschaffen können, so ist das Bankhaus eventuell zu einem Veräusserung Ihrer Depotwerte angehalten.

Ferner können steuerliche Risiken auf eine Kapitalanlage einwirken: Besteuerung beim Geldgeber

Als Anleger, der auf Einnahmen und Substanzerhaltung orientiert ist, sollten Sie die steuerlichen Darlegungen Ihrer Kapitalanlage respektieren. Letzten Endes ist der Nettogewinn für Sie von Relevanz, daraus ergibt sich der Ertrag nach Abzug der Steuern.

Kapitalgewinne sind einkommensteuerpflichtig. Informieren Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Prozedur zu Ihrer geplanten Disposition, und stellen Sie sicher, ob selbige Disposition außerdem unter dieser abgesonderten Blickrichtung Ihren persönlichen Erwartungen zureichennd ist.

Dieserfalls ist Ihr Steuerberater wohl die veritabele Informationsquelle. Bitte respektieren Sie außerdem, dass die steuerliche Darlegung bei Kursrendit und Handelspapiererträgen vom Gesetzgeber geändert werden kann.