Wertpapierertrag und Kursgewinnspanne - Risiken

Untersuchen Sie bei der Geschäftsresolution Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse darauf, inwieweit Sie zur Zahlung der Aufschläge und bei Bedarf zeitnahen Rückzahlung des Kredits auch anschließend in der Lage sind, sofern an Stelle der erwarteten Gewinne Verluste eintreten.

Im Einzelnen bestehen insbesondere folgende Eventualitäten:

Veränderung des Kreditzinssatzes;

Beleihungswertwegfall des Depots vermöge Kursverfall;

Nachschuss aus anderen Solvenzmitteln, um die Deckungsverknüpfung wiederherzustellen und zusätzliche Kreditkosten zu bestreiten (gerade Sollzinsen, welche zufolge der beliehenen Wertpapiere nicht besichert werden);

Verkauf der Depotwerte mit Nachteil, soweit Nachschuss nicht erfolgt oder nicht genügt;

Verwertung des vollständigen Depotbestands bei Pfandvaluta;

Obliegenheit zur Tilgung der Restschulden bei nicht genügender Einnahmen aus der Auswertung des Depots.

Auch bei einem Obligationsdepot ist eine Beleih ung mit Wagnissen für Sie gekoppelt: Insbesondere bei langlaufenden Anleihen mag eine starke Erhöhung des Kapitalmarktverzinsungsniveaus zu Kurseinbußen führen, so dass die dispogebende Organisation in Sachen Uberschreitung des Beleihungsgefüges sonstige Sicherheiten von Ihnen nachfordern kann. Für den Fall, dass Sie diese Sicherheiten nicht herbeischaffen können, so ist das Finanzinstitut etwaig zu einem Absatz Ihrer Depotwerte gezwungen.

Obendrein können steuerliche Fährnisse auf eine Investition einwirken: Steuerveranschlagung beim Anleger

Als Anleger, der auf Erlös und Substanzerhaltung orientiert ist, sollten Sie die steuerlichen Prozeduren Ihrer Geldanlage beachten. Unter dem Strich ist der Nettogewinn für Sie von Bedeutung, d. h. der Ertrag nach Subtraktion der Steuern.

Kapitalprofite sind einkommensteuerpflichtig. Erkundigen Sie sich, vor einer Investition, über die steuerliche Darlegung zu Ihrer vorgesehenen Anlage, und vergewissern Sie sich, ob diese Disposition ferner unter dieser abgetrennten Perspektive Ihren subjektiven Erwartungen gerecht wird. Dabei ist Ihr Steuerberater wohl die akkurate Ansprechperson. Bitte respektieren Sie im Übrigen, dass die steuerliche Verfahrensweise bei Kursgewinnspann und Wertpapiererträgen vom Gesetzgeber abgewandelt werden kann.