Kognitionsgebundenes Denken

Die Abgrenzung der Wahrnehmung ist eine elementare Bedingung für die Dynamik der übrigen erkenntnismäßigen Leistungen. Das Tiefensehen und die Perzeptionskonstanz basieren auf angeborenen Dispositionen, sollen allerdings anhand Übung noch ausgeformt werden.

Größenstabilität ist bereits am Schluss des ersten Lebensjahres vorliegend, Wahrnehmungskonstanz in den Fundamenten im 2. Lebensjahr.

Sechsjährige erreichen mehrheitlich den Status von Erwachsenen. Eine besondere Fragestellung ist die Untersuchung des Raumes.

Das Kind erlebt ihn andersartig als der Erwachsene, also beileibe nicht als körperhaften Raum, sondern mit den Kategorien des Geschlossen-, Eingeschlossen- und Nebeneinanderseins. Es kann sich Raumbeziehungen nicht vorstellen, die nicht von der eigenen Position aus zu erkennen sind (prälogisches, kognitionsgebundenes Denken).

Obendrein die Zeit wird im Sinne sichtbarer Auswirkungen beurteilt, eine wirklichkeitsnahe Zeitbegriffsbestimmung gibt es bislang nicht. Das jeweilig Längere, Größere, Merkliche wird mit dem längeren Zeitablauf in Relation gesetzt. Korrespondierend wird obendrein das Alter mit Größe erkannt.

Die Zeitperspektive, das Registrieren von Vergangenheit, Jetzt und Zukunft, stellt hohe Erfordernisse und entwickelt sich verhältnismäßig spät. Zu Beginn lebt das Kind komplett im Hier und Jetzt. Erst allmählich konzipiert sich aus dem Tagestakt eine erste begrenzte Zeitsichtweise. Große Zeiträume werden via affektiver Kennzeichnungspunkte erkannt (Heiliger Abend, Geburtstag).

Erst 5 - 6jährige kommunizieren zu vorgestern und übermorgen. Siebenjährige müssten die Uhrzeit und die Sequenz der Monate kennen. Das Registrieren von Gegenstandscharakteristika (Größe, Prägung, Farbe und so weiter .) ist ein weiterer bedeutender Schritt in der Disputation mit den Dingen.

Herausragendes Interesse hat das Kind am Gegenstandsspezifikum 'Größe'. Es wendet jener Distinktion große Aufmerksamkeit zu und erzielt schon mit 2 1/2-3 Jahren ansehnliche Leistungen bei der unkomplizierten Vereinbarung von Ausmaßen, Längen, Höhen und Flächen und darüber hinaus von Farben.