Fassungspreise-Zertifikat

Notation

Zertifikate werden zufolge der Ausgestaltung in Stück oder in V. H. protokolliert. Bei Stücknotation können einzig ganze Stücke besorgt werden. Ein Stück gleicht meistens 100 € (zur Ausgabe), teilweise auch 1.000 €. Bei stück-notierten Einzelaktienzertifikaten mag es ebenfalls vorkommen, dass der Preis zur Edition des Zertifikats sich an der Börsennotierung der unterliegenden Aktie ausgerichtet.

Einflussfaktoren des Fassungspreises

Folgende Rahmenbedingungen beeinflussen die Definition des Ausgabepreises, welche in den entsprechenden Produktbedingungen bestimmt werden:

•    Wert des Basiswerts;

•    Ergebnis eventueller abgeleiteter Komponenten des Zertifikats, die in den Produktbedingungen im Einzelnen reguliert sind;

•    Gewinnmarge: Agio auf den rechnerischen Wert, welcher vom Emittent nach freiem Befinden festgesetzt wird und im Besonderen Kosten für Strukturierung und Verkauf von Zertifikaten abdeckt;

•    ggf. festgelegte und ausgewiesene Administrationsgebühren oder weitere Entgelte.

Letztendlich mag die Bank auf den so bestimmten Emissionspreis zusätzlich einen Aufpreis in Rechnung stellen.

Preiskonstituierende Faktoren im Verlauf der Dauer

Der Preis eines Zertifikats wird von der Verwirklichung des jeweiligen Basisergebnisses und der auserwählten Konsistenz festgelegt. Jedoch ebenso zusätzliche Aspekte wie die Veränderlichkeit, die Währung, Gewinnanteil/Auszahlungen oder die Zinsentwicklung kommen in Frage.

Zu den Gegebenheiten, auf deren Vorbedingung der Market Maker im Anschlussmarkt die vorbereiteten Geld- und Briefkurse selbst festsetzt, gehören namentlich:

•    der arithmetische Wert;

•    die Geld-Briefspanne (Spread): die Skala bei Geld- und Briefkursen im Sekundärmarkt setzt der Market Maker dependent von Angebot und Anfrage für die Anteilscheine und unter Ertragsaspekten fest;

•    eine im Ausgabepreis ggf. enthaltene Gewinnspanne;

•    ein anfänglich erhöhter Aufpreis;

•    Entgelte/Kosten u.a.: Verwaltungs-, Transaktions- oder komparabele Gebühren nach Maßgabe der Produktbedingungen, welche bei Fälligkeit der Wertpapiere vom Ausschüttungsbetrag abzurechnen sind;

•    Erträge: gezahlte oder erwartete Dividenden oder weitere Erträge des Basisergebnisses oder dessen Einzelteile, falls diese nach der Ausgestaltung des Zertifikats finanziell dem Emittenten zustehen.