Formalitäten - Aktien
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Eigneraktien
Eigentümeraktien lauten keinesfalls auf den Namen, stattdessen auf den jeweiligen Besitzer. Bei Besitzeraktien ist ein Eigentumswechsel ohne besondere Formalitäten möglich.
Namensaktien
Namensaktien werden grundlegend auf den Namen des Aktionärs in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen.
Dabei werden Name, Geburtsdatum, Postanschrift und Quantität der gehaltenen Aktien eingetragen, so dass der Organisation der Kreis der Aktionäre namentlich vertraut ist. Vis-à-vis der Institution gelten allein die eingetragenen Personen als Aktionäre.
Allein diese können mithin in der Regel Aktionärsrechte selbst oder vermittels Bevollmächtigter wahrnehmen. Jeder Aktionär mag von der Institution Auskunft über die zu seiner Person im Aktienbuch eingetragenen Angaben begehren. Ankündigungen zu Hauptversammlungen erhält der Anteilseigner generell direkt von der Gesellschaft.
Ein Aktionär ist keinesfalls verpflichtet, sich in das Aktienbuch registrieren zu lassen. Er gilt danach aber gegenüber der Gesellschaft nicht als Aktieninhaber, was zur Folge hat, dass er weder Angaben von der Institution noch eine Nachricht zur Hauptversammlung erhält. Hierdurch verliert er ferner sein Stimmrecht. Das Anrecht auf Zahlung der Dividende ist von der Eintragung im Aktienregister nicht abhängig.
Der richtet sich nach dem Depotbestand, über den der Teilhaber zum Fristende (benannt: Ex-Tag) verfügt. Das Aktienbuch wird elektronisch geführt und dient in Vernetzung mit einem elektronischen Umsetzungssystem ebenso der Abwicklung von Transaktionen, demnach Käufen und Verkäufen.
Aktien müssen in der Bundesrepublik stets dann in Gestalt von Namensaktien emittiert werden, wenn der Nennbetrag nicht ganz eingezahlt ist. Die Mindesteinzahlungsquote liegt bei 25 %; übrige Zusatzzahlungen (Rest-, Abschlagszahlungen) mögen von der Firma beschlossen werden.
Vinkulierte Namensaktien: Als vinkulierte Namensaktien bezeichnet man Aktien, deren Übergang auf einen neuen Teilhaber zusätzlich an die Bestätigung der Institution gebunden ist. Für die auflegende Institution sind vinkulierte Namensaktien infolge dessen von Benefit, als sie die Übersicht über den Teilhaberskreis behält. In Deutschland kommen vinkulierte Namensaktien jedoch keinesfalls vielerorts vor.